Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Anmeldung für sowie der Teilnahme an einem Schwimmkurs des Schwimmvereins Neptun Breisgau e. V

Mit Absendung des webbasierten Anmeldeformulars melden Sie (im Folgenden: Kunde) Ihr Kind (im Folgenden: Teilnehmer) verbindlich für einen Schwimmkurs des Schwimmvereins Neptun Breisgau e. V. (im Folgenden: Verein) an und akzeptieren die nachstehenden allgemeinen Kursbedingungen.

  1. Der Schwimmkurs umfasst die in der Ausschreibung genannte Anzahl an Einheiten zu je 60 Minuten.
  2. Die in der Ausschreibung des Kurses genannte Kursgebühr wird mit der Anmeldung fällig.
  3. Die Hauptleistungspflicht des Vereins ist die Durchführung eines Schwimmkurses im Rahmen eines Dienstvertrags.
  4. Bei Nichtantritt des Kurses wird die Hälfte der Kursgebühr fällig. Dies gilt nicht, wenn der Nichtantritt auf einer Krankheit des Teilnehmers beruht, die sich mindestens auf einen Zeitraum von 5 Kurseinheiten erstreckt. Der Kunde hat die Krankheit des Teilnehmers unaufgefordert gegenüber dem Verein durch Vorlage eines geeigneten ärztlichen Attests nachzuweisen.
  5. Die jeweilige Kursstunde beginnt mit der Übergabe der kursbereiten Teilnehmer in der Umkleide und endet wieder nach Eintreffen der Teilnehmer in der Umkleide am Ende der Kursstunde.
  6. Vor Beginn der Kursstunde und nach Beendigung der Kursstunde ist es die Pflicht des Kunden, die Ausübung der Aufsichtspflicht über den Teilnehmer zu gewährleisten.
  7. Für die Dauer der Leistung des Vereins, also ab Beginn bis zum Ende der Kursstunde, übertragen die Kunden dem jeweiligen Kursleiter des Vereins die Aufsichtspflichten und –rechte.
  8. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, dass der Teilnehmer so gesund und belastbar ist, dass er das Kursprogramm ohne Einschränkungen absolvieren kann. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Kursbeginn wird aber dringend empfohlen.
  9. Der Kunde verpflichtet sich bei Anmeldung und zusätzlich zu Beginn eines jeweiligen Kurstages des Vereins, den Kursleiter über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und notwendigen Medikamente des Teilnehmers zu informieren.
  10. Für die Teilnehmer besteht ein Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Verletzungen und Unfällen sowie Schäden an anderen Badegästen und Einrichtungsgegenständen des Schwimmbades vor Beginn und nach Ende des Kurses übernimmt der Verein keine Haftung.
  11. Erziehungsberechtigte und eventuelle Begleitpersonen betreten und nutzen die Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr.
  12. Der Verein haftet nicht für den aufgrund von Diebstahl oder Einbruch im Schwimmbad abhandengekommene Gegenstände des Kunden bzw. Teilnehmers.
  13. Der Verein haftet nicht für einfache, sondern nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vereins beruhen.
  14. Sollte dem Verein durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklärt sich der Kunde bereit, diese umgehend zu erstatten.
  15. Das Filmen sowie Fotografieren ist nur in Abstimmung mit dem Schwimmlehrer außerhalb der Duschen, Toiletten und Umkleiden gestattet. In jedem Fall ist die vorherige Zustimmung der anderen Erziehungsberechtigten bzw. Kursteilnehmern einzuholen.
  16. Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gilt das entsprechende Gesetzesrecht.
  17. Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau.

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AGBs Schwimmkurse SVNB web.pdf