Jahreshauptversammlung 2026
Einladung & Tagesordnung
Einladung zur
Jahreshauptversammlung 2026
Liebe Mitglieder, Trainer, Helfer, Eltern und Freunde,
hiermit laden wir recht herzlich ein zur Jahreshauptversammlung am
Freitag, 20. März 2026 um 19:00 Uhr in das
Begegnungshaus Farrenstall
Umkircher Str. 2, 79112 Freiburg-Waltershofen
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Eröffnung | |
| 2. | Bericht der 2. Vorsitzenden zur Vereinssituation | |
| 3. | Bericht des Sportwarts zum sportlichen Bereich | |
| 4. | Bericht der Cheftrainer zum Trainingsbereich | |
| 5. | Bericht des Kassenwartes zur finanziellen Situation | |
| 6. | Bericht der Kassenprüfer | |
| 7. | Entlastung des Vorstandes | |
| 8. |
Wahlen: |
1. Vorsitzende/r |
| 9. | Schutzschild im und für den Sport | |
| 10. | Satzungsänderungen | |
| 11. | Sonstiges | |
Anträge für die Jahreshauptversammlung müssen schriftlich bis zum 6. März bei der 2. Vorsitzenden eingereicht werden.
Wir freuen uns, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen.
Ihr Vorstand des SVNB
Einladung & Tagesordnung (pdf)
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2026.pdfLageplan "Farrenstall"
Das Begegnungshaus "Farrenstall" liegt im Ortszentrum der Tuniberggemeinde Waltershofen.
Adresse:
Hinweis:
Die Parkmöglichkeiten im Waltershofener Ortskern sind sehr begrenzt.
Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel
(z.B. Buslinie 32 oder 31, Haltestelle Schutternstraße oder Haltestelle Waltershofen Ochsen)
oder kommen Sie mit dem Fahrrad.
Satzungsänderung §2 Vereinszweck
Neufassung/Ergänzung:
§ 2 Vereinszweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Schwimmsports unter Ausschluss von parteipolitischen, konfessionellen, beruflichen und ethnischen Gesichtspunkten. Dieser Zweck wird durch ein breites Angebotsspektrum verwirklicht, insbesondere durch die Erteilung von Schwimmkursen, die Durchführung von verschiedenen Schwimmgruppen vom Freizeitbereich bis zum Wettkampfbereich, sowie die Teilnahme an Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwandt werden.
(2) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(3) Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen gibt sich der Verein ein Schutzkonzept gegen interpersonale Gewalt. Das Schutzkonzept, ein Verhaltenskodex sowie zugehörige Ordnungen werden vom Vorstand beschlossen und fortgeschrieben. Sie sind nicht Bestandteil der Satzung, gelten jedoch in der jeweils aktuellen Fassung verbindlich für alle im Verein tätigen Personen.
Beschlussvorlage Satzungsänderung §2
Vorschlag Satzungsänderung §2 Schutzschild.pdfSatzungsänderung § 9 Hauptversammlung
Neufassung/Streichung/Ergänzung:
§ 9 Hauptversammlung
(1) Die Hauptversammlung ist das oberste Organ für alle Angelegenheiten des Vereins. Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich im 1. Quartal des Geschäftsjahres statt. Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der Versammlung sind den Mitgliedern per E-Mail und zusätzlich in dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Umkirch auf der Homepage des Vereins bekannt zu geben. Die Bekanntgabe in dem Mitteilungsblatt auf der Homepage und die Einladung per E-Mail müssen mindestens drei Wochen vor dem Termin der Hauptversammlung erfolgen. Anträge zur Hauptversammlung müssen zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich dem/der 1. oder 2. Vorsitzenden vorliegen. Anträge, die nicht rechtzeitig gestellt werden, können nur behandelt werden, wenn die Hauptversammlung mit absoluter Mehrheit ihre Dringlichkeit bejaht.
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